Nachdem sich 31 Oppositionsabgeordnete beim Verfassungsgericht über die Einreisebestimmungen gültig ab 9.7. beschwert hatten, hat dieses die Bestimmungen für verfassungswidrig erklärt.
Anstatt nun Vernunft anzunehmen und ähnliche Regelungen wie in Tschechien zu verfassen, haben die Bürokraten auf https://www.minv.sk/swift_data/source/ve...ka_231.pdf ein 15-seitiges schwer zu durchschauendes Pamphlet verfasst, in dem es u.a. heißt :
- man muss weiterhin eine behördliche Einreiseanmeldung auf http://korona.gov.sk/ehranica ausfüllen
- Flugreisende müssen zusätzlich das Formular https://www.mindop.sk/covid/ ausfüllen
Beide Dokumente sind auf Verlangen auch innerhalb der Slowakei einem Polizisten oder Vertreter des Gesundheitsamtes vorzuweisen.
Selbst wenn man geimpft ist, gilt man erst nach einer festgelegten Zeit als geimpft, und zwar
- erst 14 Tage und höchstens 12 Monate nach der 2. Impfung , wenn ein Impfstoff mehrfach verabreicht werden muss
- erst 21 Tage und höchstens 12 Monate, falls eine Impfung ausreicht (Johnson&Johnson)
- erst 14 Tage und höchstens 12 Monate nach der 2. Impfung , wenn die Erstimpfung nach überstandener Corona-Erkrankung innerhalb von 180 Tagen erfolgt ist
- Personen, die sich nach dem 9.7. oder nach Inkrafttreten der Verordnung ab 19.7. impfen ließen, müssen 14 Tage in Quarantäne, die frühestens 5 Tage nach der Einreise nach Erhalt eines negativen PCR-Tests vorzeitig beendet werden kann
Da laut Medien an den Grenzen kontrolliert wird, sollte man also zwecks Ärger-Vermeidung die Bestimmungen einhalten.
Anstatt nun Vernunft anzunehmen und ähnliche Regelungen wie in Tschechien zu verfassen, haben die Bürokraten auf https://www.minv.sk/swift_data/source/ve...ka_231.pdf ein 15-seitiges schwer zu durchschauendes Pamphlet verfasst, in dem es u.a. heißt :
- man muss weiterhin eine behördliche Einreiseanmeldung auf http://korona.gov.sk/ehranica ausfüllen
- Flugreisende müssen zusätzlich das Formular https://www.mindop.sk/covid/ ausfüllen
Beide Dokumente sind auf Verlangen auch innerhalb der Slowakei einem Polizisten oder Vertreter des Gesundheitsamtes vorzuweisen.
Selbst wenn man geimpft ist, gilt man erst nach einer festgelegten Zeit als geimpft, und zwar
- erst 14 Tage und höchstens 12 Monate nach der 2. Impfung , wenn ein Impfstoff mehrfach verabreicht werden muss
- erst 21 Tage und höchstens 12 Monate, falls eine Impfung ausreicht (Johnson&Johnson)
- erst 14 Tage und höchstens 12 Monate nach der 2. Impfung , wenn die Erstimpfung nach überstandener Corona-Erkrankung innerhalb von 180 Tagen erfolgt ist
- Personen, die sich nach dem 9.7. oder nach Inkrafttreten der Verordnung ab 19.7. impfen ließen, müssen 14 Tage in Quarantäne, die frühestens 5 Tage nach der Einreise nach Erhalt eines negativen PCR-Tests vorzeitig beendet werden kann
Da laut Medien an den Grenzen kontrolliert wird, sollte man also zwecks Ärger-Vermeidung die Bestimmungen einhalten.
Gruß aus Weixdorf vom Bahnsteig
Seid nett zueinander
T
T
Seid nett zueinander
T
T